Recht in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Im August 2013 gründete Frau Rechtsanwältin Ruser nach 10-jähriger Tätigkeit als Niederlassungsleiterin & Rechtsanwältin einer überörtlichen Sozietät in Dresden die Kanzlei RUSER RECHTSANWÄLTIN und schloss sich der in Dresden alteingesessenen Kanzlei BSK RECHTSANWÄLTE an.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und unserer Verantwortung bewusst mit langjährigen Erfahrungen in vielen Bereichen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.

Anders als üblich steht im Rahmen unserer Tätigkeit die Spezialisierung auf eine Branche und nicht die Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet im Vordergrund. Unser Anspruch ist es, umfassende Beratung für Leistungserbringer und deren Verbände sowie Versicherte anzubieten, welche den ständigen Wandel im Gesundheits- und Sozialwesen jederzeit im Blick hat. Dieser Beratungsansatz ermöglicht es, insbesondere den Arbeitsalltag und die daraus resultierenden Rechtsfragen von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Ärzten umfassend zu betrachten.

Da das Recht vielschichtig ist, arbeiten wir bei Rechtsfragen aus anderen Bereichen mit fachlich versierten Kollegen anderer Rechtsgebiete zusammen, um Sie optimal beraten und vertreten zu können. Darüber hinaus ermöglicht ein Netzwerk die fachübergreifende Hinzuziehung von Spezialisten aus dem Medizin- und Pflegebereich.